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KarriereKind ist ein Online-Portal, auf welcher Jobsuchende ein Konto mit ihrem Profil eröffnen können und sich die Arbeitgeber sodann um den jeweiligen ihnen durch KarriereKind vorgeschlagenen Jobsuchenden bewerben können.
Die Arbeitgeber teilen mit, welche offene Stelle besetzt werden soll. Sie erhalten sodann je nach Vertragsumfang Profile von passenden Jobsuchenden für ihre offene Stelle und damit die Möglichkeit mit den potentiellen neuen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen. Bei den Vorschlägen durch KarriereKind werden nicht nur Ausbildung, Abschlüsse u.ä. berücksichtigt, sondern auch die persönlichen Vorlieben des Jobsuchenden (Kundenkontakt ja/nein, Teamarbeit bevorzugt usw.), so dass möglichst die Anforderungen der Arbeitgeber und die der Jobsuchenden zusammen passen.
Die Jobsuchenden bestimmen selbst, welche Teile ihres Profils zu welchem Zeitpunkt für die Arbeitgeber freigeschaltet werden und ob und in welchem Umfang sie einer Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber zustimmen.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt sodann über die Online-Platform, wobei die Beteiligten zwischen einem Chat und/oder Videotelefonie wählen können.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen KarriereKind und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers werden nicht anerkannt, es sei denn, KarriereKind stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Betreiber des Portals ist die KarriereKind GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer, Fürstenwall 178, 40215 Düsseldorf. Das Portal richtet sich nur an Jobsuchende und die Arbeitgeber, die für sich selbst Mitarbeiter suchen. Eine Nutzung für gewerbliche Arbeitsvermittler wird ausgeschlossen.
KarriereKind behält sich vor, Nutzer ohne Angabe von Gründen von der Nutzung des Portals, somit als Vertragspartner auszuschließen.
Das Portal richtet sich ausschließlich an Nutzer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen für Jobsuchende und Arbeitgeber gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern in diesen abweichende Regelungen getroffen werden.
Mit der Nutzung des Online-Portals bestätigt der Nutzer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Jobsuchende sind Nutzer, die ihr Profil in dem Portal KarriereKind einstellen und ein Konto eröffnen und eine Arbeitsstelle suchen.
Arbeitgeber sind Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen u.a., die über KarriereKind Mitarbeiter für freie Arbeitsplätze suchen.
Sofern Regelungen dieser AGB sowohl Jobsuchende als auch Arbeitgeber betreffen, wird von Nutzern gesprochen.
KarriereKind schuldet keinerlei Erfolg. Insbesondere schuldet KarriereKind nicht die Vorstellung potentieller Arbeitsvertragspartner, erst recht nicht den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
KarriereKind schuldet lediglich die Stellung des Online-Portals und die im Einzelnen vertraglich vereinbarten Leistungen. In welchem Umfang Jobsuchende und Arbeitgeber das Portal nutzen und Daten bereitstellen, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Daten liegt nicht in der Sphäre von KarriereKind und ist aus diesem Grunde nicht Gegenstand von Zusicherungen.
KarriereKind ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb des Inline-Portals zu gewährleisten. Es wird jedoch keine Garantie übernommen, dass keine Betriebsunterbrechungen und/oder Störungen auftreten. Insbesondere bei Wartungsarbeiten kann es zu Störungen und/oder Betriebsunterbrechungen kommen.
Die Nutzer bestätigen, dass sie sämtliche zur Veröffentlichung im Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von ihnen gestellten nutzergenerierten Inhalten erworben haben bzw. darüber frei verfügen können. Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Die Nutzer sind verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen. KarriereKind ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden.
Die Nutzer stellen KarriereKind von sämtlichen Ansprüchen auf erste Anforderung frei, die sich dadurch ergeben können, dass Nutzungsrechte nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurden, dass die eingestellten nutzergenerierten Inhalte unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften eingebracht wurden, dass das Einstellen von Dokumenten/Unterlagen/Daten oder deren Inhalt gegen Strafvorschriften verstößt oder zivilrechtliche Ansprüche durch z.B. Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter, unerlaubte Handlungen und/oder unrichtigen Inhalt auslöst. Weiterhin verpflichtet sich der Nutzer, sämtliche notwendigen Kosten diesbezüglich zu übernehmen. KarriereKind wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung Ansprüche Dritter unterrichten und ihm Gelegenheit geben, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken.
Sollte KarriereKind aufgrund vorstehender Regelungen berechtigt sein, nutzergenerierte Inhalte zu löschen, so berührt dies nicht eine eventuelle Zahlungsverpflichtung des Nutzers aus dem Vertrag.
KarriereKind ist nicht für zur Überprüfung der Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen verpflichtet und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
Die Regelungen zum Datenschutz befinden sich in der separaten Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung des Online-Portals bestätigt der Nutzer, dass er die Datenschutzbestimmungen von KarriereKind gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
KarriereKind ist berechtigt, die eingegebenen Daten für eigene Auswertungen und Statistiken entsprechend der Regelungen in den Datenschutzbestimmungen zu nutzen.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
– die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
– die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
– die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Nutzer und KarriereKind werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit KarriereKind sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von KarriereKind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
KarierreKind behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Sobald der Jobsuchende über das Online -Portal von KarriereKind seine Registrierung abgeschlossen hat und den AGB und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat, gibt er ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn KarriereKind dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Beginn mit der Vertragsausführung und/oder einer schriftlichen Bestätigung.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sowohl der Nutzer als auch KarriereKind sind jederzeit berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.
Der Jobsuchende hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Durch den Vertrag gehen keinerlei Eigentums- Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige rechte an der Software von KarriereKind über. Im Falle der Vertragsbeendigung wird das gesamte Konto gelöscht. Aufgrund technischer Gegebenheiten kann das Konto noch eine gewisse Zeit im System aktiv bleiben.
– Jeder Jobsuchende darf nur ein Konto anlegen. Das Konto des Jobsuchenden ist erst angelegt und damit aktiv, wenn die Pflichtfelder (Pflichtangaben) ausgefüllt sind.
Er wählt dabei Benutzername und Passwort frei aus. Der Jobsuchende verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Er ist nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Sollte ihm eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten (Login oder auch Loginversuch durch Dritte) bekannt werden, hat er unverzüglich KarriereKind zu informieren und das Passwort zu ändern.
Jegliche Haftung von KarriereKind, die auf einer unberechtigten und/oder unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützer Logins beruhen, ist ausgeschlossen.
– Der Jobsuchende verpflichtet sich, das Profil wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Sollte KarriereKind bekannt werden, dass die Angaben des Jobsuchenden nicht wahrheitsgemäß sind, ist KarriereKind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, das Konto zu löschen und den Jobsuchenden von der weiteren Nutzung des Online-Portals auszuschließen.
Im Rahmen der Kontoerstellung hat der Jobsuchende seinen vollen Namen und eine aktuelle E-Mail Adresse anzugeben. Er hat zudem die Möglichkeit, Dateien hochzuladen (Zeugnisse, Arbeitsproben u.a.). Weiterhin kann er die gestellten Fragen bezüglich Hardskills, Softskills und Kernstärken beantworten.
Bei der Erstellung des Profils hat der Jobsuchende die Möglichkeit, den Anonymisierungsgrad seines Profils zu bestimmen.
Folgende Anonymisierungsgrade stehen zur Verfügung:
Der Jobsuchende ist jederzeit berechtigt, seine Angaben zu ändern und/oder zu ergänzen. Sofern er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, somit als potentieller Arbeitnehmer ausscheidet, ist er verpflichtet, das Konto umgehend zu löschen.
Hinsichtlich aller weiterer Angaben sowie hinsichtlich etwaiger eingestellten Dokumente (Zeugnisse o.ä.) und anderer Daten bestimmt der Jobsuchende selbst ob diese für die Arbeitgeber freigeschaltet werden.
Der Jobsuchende gewährleistet, dass alle von ihm veröffentlichen Inhalte (auch Teile hiervon) frei von Rechten Dritten sind und nicht gegen geltendes recht verstoßen.
– Der Jobsuchende verpflichtet sich, auf eine Anfrage eines Arbeitgebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Zugang zu reagieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist KarriereKind berechtigt, den Vertrag zu kündigen und das Konto zu löschen. Auch ist KarriereKind in diesem Falle berechtigt, den Jobsuchenden von der weiteren Nutzung des Online-Portals auszuschließen.
– Der Jobsuchende verpflichtet sich, eine aktuelle E-Mail Adresse für die Kontaktaufnahme mit KarriereKind (insbes. für den Erhalt vertragsrelevanter Dokumente) zu benennen und KarriereKind unverzüglich über eine Änderung der E-Mail Adresse zu informieren. Er ist verpflichtet, KarriereKind als „trusted Server“ einzurichten, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass E-Mails von KarriereKind als Spam -Nachricht qualifiziert werden, deutlich verringert wird.
– Ist das Profil des Jobsuchenden mehr als sechs Monate inaktiv, so ist Karrierekind berechtigt, das Profil zu löschen. Der jobsuchende wird hierüber per E-Mail informiert.
KarriereKind stellt hierfür lediglich die technischen Voraussetzungen zur Verfügung. KarriereKind ist weder berechtigt, noch verpflichtet, den Inhalt der Chats und/oder Videotelefonate zu überwachen und/oder zu prüfen.
KariereKind ist in diesem Falle auch berechtigt, dem Jobsuchende ein konkretes Coaching bei einem Kooperationspartner vorzuschlagen. Der Jobsuchende erklärt diesbezüglich sein Einverständnis zur Kontaktaufnahme.
Ein etwaiger Vertrag für ein Coaching kommt mit dem jeweiligen Kooperationspartner zustande, es gelten sodann die Vertragsbedingungen der jeweiligen Kooperationspartner.
III. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber
Vertragsinhalt ist der Inhalt der jeweiligen Vertragsbestätigung mit den darin genannten Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Der Vertrag kommt zustande, wenn KarriereKind dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Beginn mit der Vertragsausführung und/oder einer schriftlichen Bestätigung. Das Zusenden der Rechnung ist als schriftliche Bestätigung ausreichend.
Die Dauer des Vertrages bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt (spätestens innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Rechnungserhalt) zu zahlen. Der Zahlungsanspruch ist mit Vertragsschluss fällig.
Sollte es keine weiteren Absprachen zwischen KarriereKind und dem Arbeitgeber („Stellenanzeigen-Aufgeber) geben, wird für das Schalten einer Stellenanzeige der Betrag von 199€ (exkl. MwSt.) fällig.
Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages ist KarriereKind nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.
Zahlt der Arbeitgeber die Rechnung trotz Mahnung nicht, ist KarriereKind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle steht KarriereKind eine Entschädigung in Höhe von 15 % des vereinbarten Entgeltes zu.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eine aktuelle E-Mail Adresse für die Kontaktaufnahme mit KarriereKind (insbes., den Erhalt vertragsrelevanter Dokumente) zu benennen und KarriereKind unverzüglich über eine Änderung der E-Mail Adresse zu informieren. Er ist verpflichtet, KarriereKind als „trusted Server“ einzurichten, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass E-Mails von KarriereKind als Spam -Nachricht qualifiziert werden, deutlich verringert wird.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die für die Vertragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen unverzüglich KarriereKind zu übermitteln.
Er verpflichtet sich insbesondere hinsichtlich der Arbeitsplatzbeschreibung, die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Allg. Gleichbehandlungsgesetz) einzuhalten. KarriereKind ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber zu prüfen, jedoch berechtigt, bei bekanntwerden eines Verstoßes, die Inhalte zu löschen. Die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers bleibt in einem solchen Falle unberührt.
Jeder Arbeitgeber darf nur ein Konto anlegen. Er wählt dabei Benutzername und Passwort frei aus. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Er ist nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Sollte ihm eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten (Login oder auch Loginversuch durch Dritte) bekannt werden, hat er unverzüglich KarriereKind zu informieren und das Passwort zu ändern.
Jegliche Haftung von KarriereKind , die auf einer unberechtigten und/oder unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützer Logins beruhen, ist ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Profil wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Sollte KarriereKind bekannt werden, dass die Angaben des Arbeitgebers nicht wahrheitsgemäß sind, ist KarriereKind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, das Konto zu löschen und den Arbeitgeber von der weiteren Nutzung des Online-Portals auszuschließen.
Der Arbeitgeber ist jederzeit berechtigt, seine Angaben zu ändern und/oder zu ergänzen. Auch diesbezüglich gilt die o.g. Wahrheitspflicht. Er kann jederzeit sein Profil löschen. Eine Löschung des Profils führt nicht zu einer (Teil-) Erstattung der bereits gezahlten Gebühren.
Der Arbeitgeber gewährleistet, dass alle von ihm veröffentlichen Inhalte (auch Teile hiervon) frei von Rechten Dritten sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Die geschuldete Leistung von KarriereKind beschränkt sich auf das Suchen von passenden Jobsuchenden. Es ist kein Erfolg diesbezüglich geschuldet.
Sofern der Arbeitgeber aufgrund des Matchvorschlages Kontakt zu dem jeweiligen Jobsuchenden aufnehmen möchte, übermittelt KarriereKind dem Jobsuchenden die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich des freien Arbeitsplatzes und des Arbeitgebers.
Ob der Jobsuchende sodann einer Kontaktaufnahme zustimmt, liegt nicht in der Sphäre von KarriereKind, aus diesem Grund ist diesbezüglich kein Erfolg geschuldet.
Stimmt der Jobsuchende der Kontaktaufnahme zu (Match) stellt KarriereKind auf dem Online-Portal die Möglichkeit eines Chats und/oder einer Videotelefonie zwischen dem Jobsuchenden und dem Arbeitgeber (Matchpartner) zur Verfügung.
Wenn die Jobsuchenden wiederholt einer Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen nicht zustimmen, somit wiederholt kein Match stattfindet, ist KarriereKind berechtigt, dem Unternehmen zusätzliche Leistungen zur Verbesserung des Erfolges anzubieten. Diese sind entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste gesondert zu vergüten.
Zusätzliche Leistungen können einzelvertraglich vereinbart werden.
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